Montag, 4. Juli 05
Paragraf 1 des Parteiengesetzes:

Die Parteien sind ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie erfüllen mit ihrer freien, dauernden Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes eine ihnen nach dem Grundgesetz obliegende und von ihm verbürgte öffentliche Aufgabe.

frei? nach dem grundgesetz obliegend? robert leicht in der zeit

... comment